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23.08.2020

Komponenten des Selbstschutzes

Wenn man den – recht eng gefassten – Begriff „Selbstverteidigung“ als den Vorgang versteht, sich oder einen Dritten vor einem gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Übergriff zu schützen, stellt man bereits fest, dass hier mehrere Komponenten ineinandergreifen.
Zum einen sollte man mit offenen Augen durch die Welt gehen und dadurch den Angriff frühzeitig erkennen (mentale Kompetenz). Es muss eine Entscheidung getroffen werden, wie diesem Angriff am besten zu begegnen ist (rechtliche Kompetenz) und diese Entscheidung muss dann mit entsprechenden Fähigkeiten untermauert werden. (Kompetenzen „Unbewaffnete Selbstverteidigung“, „Einsatz behelfsmäßiger Waffen“, „Einsatz weniger letaler Waffen“, „Einsatz der Schusswaffe“)

Die Grenzen erweitern

Betrachtet man diesen isolierten Vorfall in seiner Gesamtheit, nämlich zeitlich gesehen davor und danach, stellt man schnell fest, dass hier eventuell noch ganz andere Komponenten dazukommen und Fähigkeiten abverlangt werden könnten.

Davor

Durch ein frühzeitiges Erkennen und Ausweichen wäre es vielleicht gar nicht zum Angriff gekommen. (kompetente Wahrnehmung) Dies hätte sicherlich den Idealzustand bedeutet, man muss sich aber im Klaren sein, dass so etwas nicht immer möglich ist. Die eigene Verfassung (z.B. Müdigkeit, Krankheit, Hunger) oder höchst professionelles Täterverhalten können eine frühzeitige Wahrnehmung wesentlich erschweren.

Danach

Auch wenn der Angriff abgewehrt werden konnte, bedeutet dies nicht, dass wir selbst unverletzt aus dieser Situation aussteigen. Notwendig ist daher auch eine medizinische Kompetenz, die zwar einen grundlegenden Erstehilfekurs einschließt, aber noch etwas darüber hinaus geht.
Auch rechtliche Hürden müssen gemeistert werden. Selbst wenn die eigene Handlung eindeutig als zulässige Notwehr erkennbar ist, wird es in einem Rechtsstaat wie Österreich zu einer polizeilichen Ermittlung kommen, deren Ergebnis der Staatsanwaltschaft zur weiteren Beurteilung vorgelegt wird. Kenntnisse der polizeilichen und justiziellen Abläufe sind hier von klarem Vorteil.

Selbstschutz

Diese Kompetenzen haben nicht mehr direkt etwas mit Selbstverteidigung im eigentlichen Wortsinn zu tun, eröffnen uns aber den Blick auf den viel umfassenderen Begriff des Selbstschutzes.
Selbstschutz – so wie wir den Begriff verstehen – bedeutet die eigenverantwortliche Bewältigung von bestimmten Gefahren bis zu gewissen Grenzen, die uns in unserem Alltag begegnen können.
Darunter fallen z.B. auch Fähigkeiten, wie eine Unfallstelle auf der Autobahn richtig absichern, oder einen kleinen Brand im Haushalt schnell löschen zu können.

Resiliente Gesellschaft

Der Schlüssel dazu ist Wissen und der Drang danach, sich dieses Wissen anzueignen, um weniger abhängig von externen Akteuren zu sein.
In den letzten Jahrzehnten haben sich wesentliche Kompetenzen, welche früher in Eigenverantwortung wahrgenommen wurden, immer mehr vom Individuum z.B. an den Staat oder an „andere“ verschoben, die sich „darum kümmern“.
Wir sind der Meinung, dass eine resiliente Gesellschaft nur dann möglich ist, wenn die Angehörigen dieser Gesellschaft die leere Worthülle des Begriffs „Selbstschutz“ wieder verstärkt mit Leben erfüllen.

Die Masse unserer Kurse beschäftigt sich mit Inhalten, die dem Bereich Selbstverteidigung zuzuordnen sind. Unser „Rechtskundeseminar“ greift aber intensiv Themen auf, die wir dem Begriff Selbstschutz zuordnen würden.




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